Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung
Brief in wenigen Feldern erstellen, dann kopieren, drucken oder speichern. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.
Ihr Widerspruch
[Ihr Name] [Ihre Adresse] [Name des Vermieters oder der Hausverwaltung] [Adresse des Vermieters] [Ort], 1.11.2026 Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung [Abrechnungszeitraum] vom [Datum] Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die oben genannte Abrechnung erhebe ich folgende Einwände: 1. Die Abrechnung enthält aus meiner Sicht Kosten, die nach der Betriebskostenverordnung oder dem Mietvertrag nicht umlagefähig sind. Bitte nehmen Sie diese Positionen heraus oder erläutern Sie, auf welcher Grundlage sie umgelegt werden. Ich bitte Sie außerdem, mir Einsicht in die Originalbelege zu gewähren, die der Abrechnung zugrunde liegen (§ 259 BGB). Bitte nennen Sie mir dafür einen Termin. Bis zur Klärung meiner Einwände und bis zur Belegeinsicht behalte ich mir vor, eine etwaige Nachzahlung zurückzuhalten. Bitte antworten Sie mir schriftlich innerhalb von vier Wochen. Mit freundlichen Grüßen [Ihr Name]
Dokument prüfen lassen
Erst prüfen, dann widersprechen
Wir rechnen Ihre Abrechnung nach und zeigen, welche Posten auffallen. Mit den Ergebnissen wird Ihr Widerspruch konkret.
- Rechenfehler und nicht umlagefähige Kosten
- Kurzprüfung kostenlos
- Auf Wunsch mit fertigem Brief an den Vermieter
Wann sich ein Widerspruch lohnt
Wenn die Abrechnung zu spät kam, Kosten enthält, die nicht umgelegt werden dürfen, der Verteilerschlüssel nicht stimmt oder Ihre Vorauszahlungen fehlen. Welche Kosten der Vermieter abrechnen darf, sehen Sie in der Liste der umlagefähigen Nebenkosten; ob die Abrechnung pünktlich war, im Frist-Rechner.
Widersprechen Sie gezielt: Ein Brief mit konkreten Punkten wird ernster genommen als ein pauschales „Ich bin nicht einverstanden“.
So gehen Sie vor
- Abrechnung prüfen und die fraglichen Posten notieren.
- Brief oben ausfüllen, ausdrucken oder kopieren und unterschreiben.
- Innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt verschicken, mit Nachweis des Zugangs.
- Belege einsehen, wenn der Vermieter einen Termin nennt.
- Antwortet er nicht oder lenkt er nicht ein, hilft ein Mieterverein weiter.
Häufige Fragen
Bis wann kann ich der Nebenkostenabrechnung widersprechen?+
Innerhalb von zwölf Monaten, nachdem Sie die Abrechnung erhalten haben (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach sind Einwände in der Regel ausgeschlossen. Schreiben Sie lieber früh, solange Sie die Unterlagen noch griffbereit haben.
Muss ich die Nachzahlung trotzdem zahlen?+
Solange der Vermieter Ihnen die Einsicht in die Belege verweigert, dürfen Sie eine Nachzahlung in der Regel zurückhalten. Unstreitige Teile sollten Sie zahlen, um Streit über Kleinigkeiten zu vermeiden.
Was ist Belegeinsicht?+
Sie dürfen die Rechnungen und Verträge ansehen, auf denen die Abrechnung beruht (§ 259 BGB), meist im Büro des Vermieters oder der Hausverwaltung. Fotografieren Sie, was Ihnen auffällt.
Wie verschicke ich den Widerspruch am besten?+
Per Einwurf-Einschreiben oder per E-Mail mit Lesebestätigung, damit Sie den Zugang nachweisen können. Behalten Sie eine Kopie.
Gilt der Brief auch für die Betriebskostenabrechnung?+
Ja. Nebenkostenabrechnung und Betriebskostenabrechnung meinen dasselbe. Der Brief passt auch für Heizkostenabrechnungen.