Belegeinsicht bei der Nebenkostenabrechnung
Sie dürfen die Rechnungen hinter Ihrer Abrechnung sehen. Zuerst die Abrechnung kostenlos prüfen, dann gezielt nachsehen.
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So verlangen Sie die Belegeinsicht
Schreiben Sie dem Vermieter oder der Hausverwaltung, dass Sie die Belege zur Abrechnung einsehen möchten, und bitten Sie um einen Termin. Am besten nennen Sie gleich die Posten, die Ihnen auffallen. Der Muster-Widerspruch enthält die Bitte um Belegeinsicht bereits.
Denken Sie an die Frist: Einwände gegen die Abrechnung müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt beim Vermieter sein. Eine laufende Belegeinsicht hält diese Frist nicht automatisch an.
Worauf Sie bei der Einsicht achten
- Stimmen die Beträge der Rechnungen mit den Gesamtkosten in der Abrechnung überein?
- Gehören die Rechnungen zum Abrechnungszeitraum und zu Ihrem Haus?
- Stecken Reparaturen oder Verwaltungsarbeiten in Hausmeister- oder Wartungsrechnungen?
- Passen die Flächen, Personenzahlen oder Zählerstände, nach denen verteilt wird?
- Sind Kosten dabei, die nicht umgelegt werden dürfen? Eine Liste finden Sie unter umlagefähige Nebenkosten.
Vorher prüfen spart Zeit
Eine Belegeinsicht dauert meist ein bis zwei Stunden. Laden Sie die Abrechnung vorher oben hoch: Wir rechnen nach und markieren auffällige Posten, damit Sie bei der Einsicht gezielt die richtigen Belege anfordern.
Häufige Fragen
Habe ich ein Recht auf Belegeinsicht?+
Ja. Wer eine Abrechnung erstellt, muss die Belege auf Verlangen vorlegen (§ 259 BGB). Das gilt für die Nebenkosten- und die Heizkostenabrechnung, ohne dass Sie einen Grund nennen müssen.
Wo findet die Belegeinsicht statt?+
In der Regel in den Räumen des Vermieters oder der Hausverwaltung, wenn diese am Ort Ihrer Wohnung liegen. Liegt das Büro weit entfernt, kann ein Anspruch auf Kopien bestehen; die Kosten dafür dürfen Ihnen berechnet werden.
Darf ich die Belege fotografieren?+
Das ist üblich und wird meist erlaubt. Fragen Sie vorher kurz nach. Fotos erleichtern es, die Zahlen später in Ruhe zu vergleichen.
Muss ich die Nachzahlung zahlen, bevor ich die Belege gesehen habe?+
Solange der Vermieter Ihnen die Einsicht nicht gewährt, dürfen Sie eine Nachzahlung in der Regel zurückhalten. Nach der Einsicht gilt wieder die normale Zahlungsfrist.
Darf ich auch die Verbrauchswerte anderer Mieter sehen?+
Bei der Heizkostenabrechnung ja, soweit Sie sie brauchen, um die Verteilung nachzuvollziehen. Der Bundesgerichtshof hat das bestätigt (Urteil vom 07.02.2018, VIII ZR 189/17).