Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Was hineingehört, wie es aufgebaut ist und welche Note Ihres hat. Zeugnis hochladen, Gesamtnote kostenlos.
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Was ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält
Beim Ende eines Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf ein Zeugnis. Das einfache Zeugnis beschreibt nur, was Sie wie lange gemacht haben. Das qualifizierte Zeugnis bewertet außerdem Ihre Leistung und Ihr Verhalten (§ 109 Gewerbeordnung, für Auszubildende § 16 Berufsbildungsgesetz).
Es muss wahr und wohlwollend formuliert sein. Deshalb schreiben Arbeitgeber Kritik selten offen hin, sondern verpacken sie in freundlich klingende Sätze: den Zeugniscode.
Der übliche Aufbau
- Überschrift „Arbeitszeugnis“ auf Firmenpapier
- Einleitung: Name, Geburtsdatum, Dauer der Beschäftigung, Position
- Unternehmen und Tätigkeiten: Aufgaben, Verantwortung, Projekte
- Leistung: Fachwissen, Arbeitsweise, Erfolge, mit der zusammenfassenden Note
- Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden, in genau dieser Reihenfolge
- Schluss: Grund des Ausscheidens, Dank, Bedauern und gute Wünsche
- Ort, Datum und Unterschrift
Welche Note steckt in Ihrem Zeugnis?
Die Note steht nicht als Zahl im Zeugnis, sondern in Formulierungen wie „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ (sehr gut) oder „zu unserer Zufriedenheit“ (ausreichend). Eine Übersicht finden Sie in der Tabelle der Zeugnisformulierungen. Schneller geht es oben: Zeugnis hochladen, und Sie sehen die Gesamtnote und die Noten für Leistung und Verhalten kostenlos.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Arbeitszeugnis?+
Das einfache Zeugnis nennt nur Art und Dauer der Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis bewertet zusätzlich Ihre Leistung und Ihr Verhalten. Sie bekommen es, wenn Sie es verlangen (§ 109 Gewerbeordnung). Für Bewerbungen ist fast immer das qualifizierte Zeugnis gemeint.
Muss mein Arbeitgeber mir eine gute Note geben?+
Das Zeugnis muss wahr und wohlwollend sein. Als Durchschnitt gilt die Note befriedigend. Wollen Sie eine bessere Note durchsetzen, müssen Sie in der Regel zeigen, dass Ihre Leistung besser war (BAG, Urteil vom 18.11.2014, 9 AZR 584/13).
Habe ich Anspruch auf Dank und gute Wünsche am Schluss?+
Nein. Nach der Rechtsprechung gibt es keinen Anspruch auf eine Schlussformel (BAG, Urteil vom 25.01.2022, 9 AZR 146/21). Fehlt sie, fällt das Personalern aber oft negativ auf.
Darf das Zeugnis per E-Mail kommen?+
Nein. Das Zeugnis muss schriftlich auf Papier ausgestellt und unterschrieben sein; die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 109 Abs. 3 Gewerbeordnung).
Wie lange kann ich ein Zeugnis verlangen?+
Der Anspruch verjährt nach drei Jahren. Arbeits- oder Tarifverträge enthalten aber oft kürzere Ausschlussfristen von wenigen Monaten. Fordern Sie Ihr Zeugnis deshalb bald nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses an.