Nebenkosten in der Steuererklärung
Mit der Nebenkostenabrechnung können auch Mieter Steuern sparen. Welche Posten zählen und wie viel es bringt.
Steuerermäßigung berechnen
Tragen Sie die Arbeitskosten Ihres Anteils ein, wie sie in der Abrechnung oder der Bescheinigung nach § 35a EStG stehen.
Ihre Steuer sinkt um bis zu
0,00 €
20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € und 1.200 € im Jahr. Die Ermäßigung wird direkt von der Steuer abgezogen, nicht vom Einkommen. Zahlen Sie keine Einkommensteuer, wirkt sie nicht.
Dokument prüfen lassen
Stimmt Ihre Abrechnung überhaupt?
Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist fehlerhaft. Wir rechnen Ihre nach.
- Rechenfehler und nicht umlagefähige Kosten
- Kurzprüfung kostenlos
- Auf Wunsch mit fertigem Brief an den Vermieter
Welche Nebenkosten zählen
Begünstigt sind die Arbeitskosten, die in Ihrem Anteil an den Nebenkosten stecken (§ 35a EStG). Typische Posten:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Hausmeister, Treppenhaus- und Gebäudereinigung, Gartenpflege, Winterdienst
- Handwerkerleistungen: Wartung von Heizung, Aufzug und Rauchmeldern, Schornsteinfeger, Reparaturen am Haus
Nicht begünstigt sind Grundsteuer, Versicherungen, Wasser, Strom, Brennstoffe und öffentliche Gebühren.
Abrechnung zuerst prüfen
Ob Ihre Abrechnung stimmt, ist für Sie meist mehr wert als die Steuerermäßigung. Welche Posten der Vermieter überhaupt umlegen darf, sehen Sie unter umlagefähige Nebenkosten; die ganze Abrechnung können Sie hier kostenlos prüfen lassen.
Häufige Fragen
Können Mieter Nebenkosten von der Steuer absetzen?+
Einen Teil davon. Die Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die in Ihren Nebenkosten stecken, mindern Ihre Steuer um 20 % (§ 35a EStG). Das gilt auch für Mieter, nicht nur für Eigentümer.
Welche Posten zählen nicht?+
Grundsteuer, Versicherungen, Wasser, Abwasser, Strom, Heizstoffe und öffentliche Gebühren wie die Müllabfuhr. Bei Handwerkern zählen nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten, kein Material.
Wo trage ich die Beträge ein?+
In der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ der Einkommensteuererklärung. Als Nachweis dient die Nebenkostenabrechnung, wenn die Arbeitskosten dort einzeln ausgewiesen sind, oder eine Bescheinigung des Vermieters.
In welchem Jahr gebe ich die Kosten an?+
Grundsätzlich im Jahr der Zahlung. Bei Nebenkosten lässt die Finanzverwaltung auch zu, dass Sie die Beträge im Jahr angeben, in dem die Abrechnung kommt. Bleiben Sie bei einer Variante.
Was, wenn in der Abrechnung keine Arbeitskosten stehen?+
Bitten Sie Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung um eine Bescheinigung nach § 35a EStG. Viele Hausverwaltungen stellen sie auf Anfrage aus. Fragen zu Ihrer eigenen Steuererklärung beantwortet ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberaterin bzw. ein Steuerberater.