Arbeitszeugnis: Frist und Anspruch
Wann Ihnen ein Zeugnis zusteht, wie schnell es kommen muss und bis wann Sie es verlangen können. Erhaltenes Zeugnis gleich hochladen und die Note kostenlos sehen.
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Ihr Anspruch auf ein Zeugnis
Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, steht Ihnen ein schriftliches Zeugnis zu (§ 109 Gewerbeordnung). Ohne weitere Bitte bekommen Sie ein einfaches Zeugnis mit Art und Dauer der Tätigkeit. Ein qualifiziertes Zeugnis mit Bewertung von Leistung und Verhalten erhalten Sie, wenn Sie es verlangen.
Während des Arbeitsverhältnisses können Sie bei einem triftigen Grund ein Zwischenzeugnis verlangen. Eine Vorlage für die Anfrage finden Sie unter Arbeitszeugnis anfordern.
Die wichtigsten Fristen auf einen Blick
- Ausstellung: zum Ende des Arbeitsverhältnisses, üblich zwei bis drei Wochen nach der Anfrage.
- Vorläufiges Zeugnis: nach einer Kündigung, damit Sie sich bewerben können.
- Verjährung: drei Jahre zum Jahresende (§§ 195, 199 BGB).
- Ausschlussfristen: oft drei Monate oder weniger, wenn Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag sie vorsieht. Sie gelten häufig auch für die Berichtigung eines Zeugnisses.
Zeugnis bekommen: jetzt die Note prüfen
Fehler im Zeugnis sollten Sie bald ansprechen, solange die Fristen laufen und sich alle noch erinnern. Laden Sie Ihr Zeugnis oben hoch: Sie sehen die Gesamtnote und die Noten für Leistung und Verhalten sofort und kostenlos.
Häufige Fragen
Wie schnell muss der Arbeitgeber das Zeugnis ausstellen?+
Das Gesetz nennt keine feste Frist. Es muss zum Ende des Arbeitsverhältnisses bereitliegen oder kurz danach kommen. Üblich sind zwei bis drei Wochen nach Ihrer Anfrage.
Bekomme ich schon nach der Kündigung ein Zeugnis?+
Ja, üblich ist dann ein vorläufiges Zeugnis, damit Sie sich während der Kündigungsfrist bewerben können. Das endgültige Zeugnis folgt zum letzten Arbeitstag.
Bis wann kann ich ein Arbeitszeugnis verlangen?+
Der Anspruch verjährt grundsätzlich nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endete. Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten aber Ausschlussfristen von nur wenigen Monaten. Schauen Sie in Ihren Vertrag und fordern Sie das Zeugnis lieber früh an.
Muss der Arbeitgeber mir das Zeugnis schicken?+
Grundsätzlich müssen Sie es abholen, das Zeugnis ist eine sogenannte Holschuld. In der Praxis schicken die meisten Arbeitgeber es zu, wenn Sie darum bitten.
Wer hilft mir, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert?+
Mitglieder einer Gewerkschaft bekommen dort Rat. In Bremen und im Saarland beraten die Arbeitnehmerkammern, sonst eine Anwältin oder ein Anwalt für Arbeitsrecht. Ein schriftliches Erinnerungsschreiben mit Frist ist oft schon genug.