Nebenkostenabrechnung zu spät?
Zwei Daten eingeben und sofort sehen, ob die Frist eingehalten wurde und bis wann Sie widersprechen können.
Meist ist der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr, also Ende am 31.12.
Allgemeine Information zur gesetzlichen Frist, keine Rechtsberatung. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.
Die Frist für die Nebenkostenabrechnung
Der Vermieter muss über die Nebenkosten jährlich abrechnen. Die Abrechnung muss Ihnen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Bei einem Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2025 ist das der 31.12.2026.
Kommt die Abrechnung später, kann der Vermieter in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen. Bewahren Sie deshalb den Briefumschlag auf oder notieren Sie, wann die Abrechnung ankam.
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Häufige Fragen
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung kommen?+
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Für das Kalenderjahr 2025 also bis zum 31.12.2026. Entscheidend ist, wann die Abrechnung bei Ihnen ankommt, nicht wann sie verschickt wurde.
Was passiert, wenn die Nebenkostenabrechnung zu spät kommt?+
Nach § 556 Abs. 3 BGB kann der Vermieter dann in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen. Ausnahme: Er hat die Verspätung nicht zu vertreten, etwa weil eine Rechnung des Versorgers selbst verspätet war. Ein Guthaben muss er Ihnen auch bei verspäteter Abrechnung auszahlen.
Bis wann kann ich der Abrechnung widersprechen?+
Einwände müssen Sie dem Vermieter spätestens zwölf Monate nach Erhalt der Abrechnung mitteilen. Danach sind Einwände in der Regel ausgeschlossen.
Wann verjährt eine Nachzahlung?+
Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie die Abrechnung erhalten haben (§§ 195, 199 BGB).
Gilt die Frist auch für Gewerberäume?+
Nein. Die zwölfmonatige Abrechnungsfrist mit Ausschluss der Nachforderung gilt für Wohnraummietverträge.